Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 24.9.2008
für
Lieferungen und Leistungen von - Ralf Steinrücken ITecSoft, Parkstr. 34,
09120 Chemnitz - nachfolgend R.S.ITecSoft genannt.
§ 1 Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und
Leistungen von R.S.ITecSoft, insbesondere für den Verkauf von Softwareprodukten von dieser Firma an
Endbenutzer. Jeder Geschäftsverkehr mit R.S.ITecSoft kommt ausschließlich auf der
Grundlage der im Folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande, auch wenn nicht besonders auf diese verwiesen wird. Abweichende Bedingungen, die R.S.ITecSoft nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Angebote
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge und
Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung
durch R.S.ITecSoft verbindlich. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Auslieferung und
Übersendung unserer Rechnung.
Bei Online-Bestellungen der Softwareprodukte PhoneSuite Standard und
PhoneSuite Professional gilt die per E-Mail versendete
Auftragsbestätigung aus verbindlich.
§ 2 Preise und Bestellung
2.1 Grundlage der Preise sind die durch R.S.ITecSoft
veröffentlichten Preislisten oder schriftlich erstellte Angebote. Die Preise
schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und etwaige Versandkosten
nicht ein, sofern nicht extra angegeben. Die Preise sind für beide Seiten bindend, wenn bei R.S.ITecSoft eine Bestellung
in dem vorgesehenen Zeitrahmen mit Bezug auf das Angebotsmedium ausgeführt
wird. Abweichende Preise können unter bestimmten Bedingungen ausgehandelt
werden.
2.2 Bestellungen werden von R.S.ITecSoft in
schriftlicher Form, per Fax, per E-Mail oder per Online-Formular akzeptiert,
sofern diese die vollständige Anschrift, die Mengen, die Warenbezeichnungen
und den Angebotsbezug enthalten.
2.3 Eine akzeptierte Bestellung gilt als
Kaufvertrag und verpflichtet den Verkäufer zur rechtzeitigen und mangelfreien
Lieferung sowie den Käufer zur rechtzeitigen Zahlung.
§ 3 Lieferung
3.1
Die Lieferung eines Softwareproduktes umfasst den Objektcode des
Softwareprodukts und die zur Ausführung notwendigen Lizenzschlüssel. Zur
Vereinfachung der Lieferung können Objektcode und Lizenzschlüssel einzeln
und auf verschiedenen Wegen erworben werden. Objektcode kann entweder als
Datenträger durch R.S.ITecSoft geliefert werden oder durch den Erwerber per
Download aus dem Internet kostenfrei beschafft werden. Lizenzschlüssel ohne
Zeitbegrenzung
werden durch R.S.ITecSoft in jedem Fall postalisch zugesendet.
3.2 R.S.ITecSoft ist berechtigt, abweichend
von einer Bestellung geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, soweit
deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. R.S.ITecSoft
bleibt das Recht zu Teillieferungen
ausdrücklich vorbehalten.
3.3 Die Lieferung erfolgt normalerweise innerhalb
von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind unverbindlich,
werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Wird der Liefertermin um mehr
als 4 Wochen überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Überschreitung der
Lieferfristen sind ausgeschlossen. Der Liefertermin gilt als eingehalten,
wenn der Vertragsgegenstand zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer
bzw. der Poststelle übergeben wurde. Erfüllungsort für Zahlungen
und Lieferungen ist Chemnitz.
3.4 Der Gefahrenübergang erfolgt bei Lieferungen
von uns mit dem Verlassen, bei Rücksendungen an uns mit der Annahme der
Sache in der Produktionsstätte in Chemnitz. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware
unmittelbar nach ihrem Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu
überprüfen. Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche schriftlich
geltend gemacht werden. Unwesentliche Mängel, die die
Funktionstüchtigkeit der gelieferten Ware nicht einschränken, berechtigen
nicht zur Verweigerung der Annahme.
§ 4 Zahlung
4.1 Die Bezahlung der Softwareprodukte durch Privatkunden kann per Nachnahme oder gegen Vorkasse
(Überweisung) erfolgen. An Firmen und Behörden werden Softwareprodukte auch
mit beiliegender Rechnung geliefert.
4.2 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist von Rechnungen
steht R.S.ITecSoft ohne Mahnung die
Forderung auf Entrichtung von Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils
gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit zu.
4.3 Der Erwerber ist nicht zur Weiterveräußerung, Vermietung,
Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt. Im
Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Erwerber für die
Wahrung unserer Rechte Sorge zu tragen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen.
4.4 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen Eigentum von R.S.ITecSoft.
§ 5 Gewährleistung
5.1 R.S.ITecSoft gewährleistet für sechs Monate, dass die Software für
den in dem Begleitmaterial und in den Veröffentlichungen vorgesehenen
grundsätzlichen Gebrauch geeignet ist und zugesicherte Funktionen zur
Verfügung stehen. R.S.ITecSoft gewährleistet nicht, dass die Software für die
Zwecke des Endnutzers in jedem Fall geeignet ist, insbesondere, dass die
Software mit allen Fremdkomponenten, wie Datenbanken und Hardware-Treibern,
fehlerfrei funktioniert.
5.2 Tritt der Fall ein,
dass eine im Begleitmaterial zugesicherte Funktion nicht verfügbar ist
oder fehlerhaft arbeitet und nachweislich Bedienungsfehler, ein Fehler oder
das Fehlen einer Funktion oder Ressource des Computers sowie aller anderen
zum Einsatz erforderlicher Hardware- und Softwarekomponenten ausgeschlossen
werden kann, können Sie innerhalb der Gewährleistungsfrist Ansprüche geltend
machen. R.S.ITecSoft kann nach eigener Wahl innerhalb von 4 Wochen mehrere
Nachbesserungsversuche durchführen oder gegen Rücksendung des Produktes den
gezahlten Preis zurückerstatten. Wenn die Nachbesserungsversuche innerhalb
der genannten Zeitspanne fehlschlagen, kann der Nutzer Preisrückerstattung
oder Preisminderung verlangen. Die Geltendmachung der Ansprüche erfordert,
dass der Besteller Abweichungen der Software von der mitgelieferten
Leistungsbeschreibung bzw. dem integriertem Hilfesystem unverzüglich
anzeigt.
§ 6 Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haften weder R.S.ITecSoft noch die
Vertriebspartner für mittelbare oder unmittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden, Schäden durch Unmöglichkeit der Nutzung der Software
sowie entgangenen Gewinn. In jedem Falle ist die Haftung auf den jeweiligen
Rechnungswert beschränkt. Die Haftung beschränkt sich auf die Nutzer, die
diese Software nachweislich direkt von R.S.ITecSoft oder einem autorisierten
Händler bezogen haben. Bei Weiterverkauf der Software übernimmt
R.S.ITecSoft keine Haftung für Schäden, die dem Empfänger entstehen. Bei
Einsatz außerhalb von Deutschland übernimmt R.S.ITecSoft keine Haftung.
§ 7 Rechte
Da der Besteller lediglich das Nutzungsrecht an der gekauften Software
erwirbt, sind die Lizenzbedingungen des Herstellers nach dem Öffnen der
versiegelten Verpackung bzw. bei Benutzung unversiegelter Datenträger für
den Erwerber rechtsverbindlich gültig. Die Lizenzbedingungen des Herstellers
sind auf dem Datenträger oder einem offensichtlich beigelegtem Dokument
enthalten.
§ 8 Supportleistungen
Sofern das dem Erwerb eines Vertragsproduktes zugrunde liegende Angebot keine
Regelungen über Supportleistungen enthält, ist beim Erwerb des
Vertragsproduktes kein Anspruch auf Support enthalten.
§ 9 Salvatorische Klausel
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird
die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
September 2008 |